Planung des Musterfeuerwehrhauses MV 1 veröffentlicht
Zur Erlangung eines Mindestqualitätsstandards beim Neubau von Feuerwehrhäusern wurde eine alle rechtliche Vorgaben, insbesondere die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ sowie die DIN 14092-1, erfüllende Planung entworfen. Diese Planung des Musterfeuerwehrhauses MV 1 kann als Orientierung und Grundlage einer Architektenplanung genutzt werden.
Alle Planungsunterlagen und weiterführende Informationen sind hier zu finden.