Aufgaben

Gemäß Artikel 30 in Verbindung mit Artikel 70ff des Grundgesetzes unterliegt der Brand- und Katastrophenschutz sowie die Kampfmittelbeseitigung der Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Das Gesetz über den Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG M-V) vom 9. Juli 2026 bestimmte  das Landesamt zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz zur oberen Katastrophenschutzbehörde.

Dieser obliegen entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums vom 12. Juni 2015 (aktualisiert 2022) folgende Aufgaben:

1.3 Brand- und Katastrophenschutz

1.3.1 Aufgaben als obere Katastrophenschutzbehörde, insbesondere
- Erarbeitung von Katastrophenabwehr- und Notfallkonzepten auf Landesebene
- Organisation der Führung und der Kommunikation bei größeren Einsätzen auf Landesebene
- Erstellung und Aktualisierung von Gefahrenanalysen
- Informationsstelle des Landes für besondere Gefahrenabwehrmaßnahmen
- Planung und Koordinierung von Übungen und Szenarien auf Landesebene
- Koordinierung der Aus- und Fortbildung im Zivil- und Katastrophenschutz auf Landes- und Bundesebene
- Planung, Entwicklung, Einführung, Erwerb und Verwaltung von Spezialtechnik und Sonderausrüstung
- Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie und betriebliche Katastrophenvorsorge

1.3.2 Planung und Koordinierung von Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes auf Landesebene, insbesondere
- zu Einsatzschwerpunkten im Bereich Schienen-, Straßen-, Luft- und Wasserverkehrswege
- Gefahrstoffangelegenheiten

1.3.3 Angelegenheiten des Ehrenamtes und der Helfer, insbesondere
Prüfung und Bearbeitung von Anträgen zu Jubiläen und Auszeichnungen in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung