Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.brand-kats-mv.de.

Das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.

Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

 Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V

Nicht-Text-Inhalt

  • Eine oder mehrere Grafiken, die nicht aus optischen Gründen verwendet werden, weisen keinen Alternativtext auf.
  • Für eine oder mehrere Grafiken wird der Dateiname als Alternativtext verwendet. Die Bedeutung oder Funktion der Grafik wird durch den Dateinamen nicht erläutert.

Info und Beziehung

  • Überschriften sind nicht vollständig strukturiert. Eine oder mehrere Überschriftenebenen fehlen.
  • Die Website enthält eine oder mehrere "leere" Überschriften (Überschriften-Tags ohne Text).

Benutzung von Farbe

Eine oder mehrere Verlinkungen sind im umgebenden Text nicht eindeutig identifizierbar. Das kann den Normal-, Hover- oder Fokuszustand der Verlinkung betreffen.

Automatischer Umbruch (Reflow)

Der Seitenzoom ist eingeschränkt. Das Element viewport auf dieser Website verhindert, dass Benutzer den Textinhalt vergrößern oder skalieren können.

Linkzweck (im Kontext)

  • Zwei oder mehrere Verlinkungen im selben Kontext haben genau den gleichen Linktext, obwohl sie auf unterschiedliche Seiten verweisen.
  • Mehrere Verlinkungen besitzen keinen Alternativtext.

Leichte Sprache sollte angeboten werden

Grundlegende Informationen der Website sind für hörgeschädigte sowie kognitiv beeinträchtigte Nutzer nicht wahrnehmbar.

Gebärdensprachvideos sollten vorhanden sein

Grundlegende Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte Nutzer nicht über ein Gebärdensprachvideo wahrnehmbar.

Nicht-Web-Dokumente (downloadbare Dateien)

  • Ein oder mehrere PDF-Dokumente enthalten Inhalt, der für assistive Technologien nicht ausgezeichnet (getaggt) ist.
  • Ein oder mehrere PDF-Dokumente haben keine Lesezeichen.
  • Einem oder mehreren PDF-Dokumenten fehlt die Definition der Sprache.
  • Ein oder mehrere PDF-Dokumente haben keinen für assistive Technologien lesbaren Titel.
  • Ein oder mehrere PDF-Dokumente haben keine für assistive Technologien wahrnehmbare Überschrift erster Ebene.
  • Ein oder mehrere PDF-Dokumente haben keine für assistive Technologien wahrnehmbaren Überschriften.
  • Ein oder mehrere Tabellen in PDF-Dokumenten besitzen keine für assistive Technologien lesbare Tabellenüberschrift.
  • Eine oder mehrere Grafiken in PDF-Dokumenten besitzen keinen Alternativtext.

Unverhältnismäßige Belastung

Für alle genannten Barrieren wird eine unverhältnismäßige Belastung vorübergehend geltend gemacht. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2. ÄndG zum LBGG M-V war die Webseite bereits im Betrieb. Das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, die identifizierten Barrieren sukzessive abzubauen und hat entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.11.2021 erstellt.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf einer Selbsteinschätzung sowie einer automatisierten, toolbasierten Prüfung. Zum Zeitpunkt der Erstellung liegt kein abschließender Konformitätstest vor.

Die Erklärung wurde zuletzt am 16.08.2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.

Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Angaben zur Anwendung

* Diese Felder müssen ausgefüllt werden.

Manchmal sagt ein Bild mehr, als tausend Worte! Fügen Sie Ihrem Anliegen optional einen Screenshot als Anhang bei. Sie können Bilder (JPG,PNG,GIF) und PDF-Dateien bis zu einer Gesamtgröße von 10 MB anfügen.

Persönliche Angaben

Wenn Sie eine Antwort haben möchten, geben Sie bitte Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit an.

*

Spamschutz: Formulare die schneller als 10 Sekunden ausgefüllt wurden, werden als Spam eingestuft.

 Alternativ können Sie uns auf einem der folgenden Kanäle kontaktieren:

Kontakt

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3 Brand- und Katastrophenschutz
Graf-Yorck-Straße 6
19061 Schwerin
Telefon: 0385 2070 2800
Telefax: 0385 2070 2840

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.

Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Postanschrift
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
19048 Schwerin

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.