Fox112

Feuerwehrverwaltungssoftware "Feuerwehr Online Extra"

Die Einführung einer landesweiten Feuerwehrverwaltungssoftware ist eine Maßnahme des „Eck­punktepapiers zur künftigen Sicherstellung des Brandschutzes in Mecklenburg-Vorpommern“ des Ministeriums für Inneres und Europa und wurde im § 28 Abs. 4 des Brandschutz- und Hilfeleistungs­gesetzes M-V vom 21. Dezember 2015 (GVOBl.M-V S. 612) verankert. Zur Schaffung der Voraussetzungen und Prüfung der Umsetzbarkeit wurde eine Arbeitsgruppe auf Landesebene unter Beteiligung von Mitarbeitern aus Landkreisen und Kommunen gebildet. Mit der landesweiten Einführung wurde anschließend das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V betraut. Die Ausschreibung erfolgte durch das Landesamt für Innere Verwaltung M-V. Den Zuschlag erhielt die Feuerwehrverwaltungssoftware „Feuerwehr Online Extra 112“ kurz „Fox-112“.

Fox-112 ist ein eigenständiges, reines Online-Verwaltungsprogramm mit den Programmmodulen Personalverwaltung, Geräteverwaltung, Lehrgangsverwaltung und Einsatzberichte. Beziehungen und Wechselwirkungen ohne die Weitergabe von personenbezogenen Daten bestehen nur zur Leitstellensoftware der jeweiligen Leitstelle.

Die Nutzung erfolgt ausschließlich über Internet mit einem beliebigen Browser. Lokal zu installierende Programmteile oder eine lokale Datenhaltung gibt es nicht. Das bietet die Möglichkeit unabhängig von spezieller Hard- oder weiterer Software Fox-112 zu bedienen, um die Flexibilität der ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte zu erhöhen.

Die Bereitstellung einer einheitlichen, onlinebasierten Feuerwehrverwaltungssoftware dient der Entlastung der Ehrenamtlichen und Erhebung gesicherter statistischer Daten für die Planung des Feuerwehrbedarfs im Land und in den Kommunen. Sie vereinfacht und beschleunigt zudem Tätigkeiten in den Bereichen der Einsatz-, Lehrgangs- und Auszeichnungsverwaltung.

In der Feuerwehrverwaltungssoftware besitzt jeder Landkreis seine eigene Datenbankinstanz. Da­tenabrufe aus oder in Datenbankeninstanzen anderer Landkreise sind nicht möglich. Innerhalb der Datenbank bewegt man sich in einer Hierarchie für die Rechte und Rollen in einem Rechte-Rollen­konzept definiert sind. Nach diesem Rollenmodell hat jede Feuerwehr einen Administrator, der als einziger Nutzer die Zugriffsmöglichkeiten innerhalb der Feuerwehr festlegt. Welche Daten für die Sicherstellung der gesetzlichen Aufgaben erhoben werden dürfen, regelt der § 28 Abs. 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V.

Im Personalmodul werden alle für die Feuerwehrtätigkeit relevanten Daten erfasst und gespeichert. Das betrifft u.a. absolvierte Lehrgänge, erhaltene Ehrungen, verliehene Dienstgrade oder über­nommene Funktionen. Dies ermöglicht künftig viele Prozesse schneller und mit weniger Aufwand durchzuführen. So werden mit Fertigstellung des Moduls „Lehrgangsverwaltung“ alle Lehrgangsanmeldungen über Fox-112 abgewickelt, also auch die Verteilung der Lehrgangskontingente und die Lehrgangsanträge für die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz M-V. Die notwendigen persönlichen Daten werden dann temporär bis zum Ende des Lehrgangs (zwecks Prüfung Lehrgangsvoraussetzungen und Reisekosten) freigegeben. Dadurch wird das Antragsverfahren nicht nur transparenter, sondern ein Wegfall von kurzfristig freiwerdenden Plätzen kann durch rechtzeitige Neuverteilung verhindert werden. Eine weitere Erleichterung wird bei der künftigen Beantragung der Brandschutzehrenzeichen erreicht. Der Jubiläumstag wird für jeden Kameraden anhand der gespeicherten Daten automatisch errechnet. So kann rechtzeitig ein Antrag gestellt werden. Die dafür notwendigen Daten werden aus der Datenbank entnommen und müssen dazu nicht noch extra zusammengesucht und in ein Formular eingetragen werden. Den jeweiligen Bearbeitungsstand kann man ebenfalls im System nachverfolgen.

Eine Verbesserung wird auch bei den Einsatzberichten erzielt. Mittels Schnittstelle zur Leitstellensoftware werden die Einsatzberichte durch die Leitstelle angelegt und mit Nummer und Zeiten versehen in Fox-112 bereitgestellt. Diese werden dann von berechtigten Nutzern ausgefüllt. Dabei kann auf die in der Geräteverwaltung hinterlegten Daten zurückgegriffen werden. Nach Bestätigung des Einsatzberichtes durch die einzelnen Instanzen werden die Daten automatisch in die Statistik aufgenommen. Dadurch kann künftig die bisherige sehr zeitaufwändige Verfahrensweise zur Statistikerstellung abgelöst werden und die ermittelten Daten haben eine höchst mögliche Genauigkeit.

Die landesweite Einführung erfolgte im 1. Quartal 2019. Die Nutzung von Fox-112 ist für die Feuer­wehren ohne zusätzliche Kosten möglich sein.

Zur Umsetzung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zwischen den gemeinsam Verantwortlichen (Art. 26 DSGVO) wurden zum Jahresende 2018 Vereinbarungen an alle Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern versandt. In dieser Vereinbarung wird in transparenter Form festgelegt, wer welche Verpflichtungen gemäß der DSGVO erfüllt. Insbesondere wird festgehalten, wer die Rechte der betroffenen Personen wahrnimmt und wer welchen Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO nachkommt.

Die Vereinbarungen zwischen den gemeinsam Verantwortlichen gem. DSGVO sowie deren Anlagen sind im Folgenden einsehbar: