Helfer

Der Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern wird überwiegend mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern organisiert.

Wesentliche Aufgaben der Helfer im Katastrophenschutz liegen auf den Gebieten des Brandschutzes, des Sanitätswesens, der Betreuung, der Gefahrgutabwehr und der technischen Hilfeleistung. Hierzu gehören zum Beispiel Aufgaben wie:

• Mitwirken bei der Rettung, Bergung, Versorgung und Beförderung von Verletzten,
• Vorbereitung zur Abwehr der Folgen von Naturkatastrophen,
• Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung,
• Gefahrenbeseitigung bei Freisetzung gefährlicher Stoffe und Güter,
• Versorgung der eingesetzten Helfer und der Bevölkerung mit Trinkwasser, Nahrungsmitteln und Energie,
• Mitwirkung beim Bekämpfen von Umweltgefahren und Seuchen,
• Herstellung und Betrieb von Kommunikationssystemen.

In den Katastrophenschutzeinheiten M-V arbeiten ca. 2500 Helferinnen und Helfer aus folgenden öffentlichen und privaten Organisationen mit:

• Freiwillige und Berufsfeuerwehren,
• Arbeiter-Samariter-Bund,
• Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft,
• Deutsches Rotes Kreuz,
• Johanniter-Unfall-Hilfe,
• Malteser Hilfsdienst.   

Zusätzlich wirken ca. 800 Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks (Bundeseinrichtung) im Katastrophenschutz M-V mit.

Helferverpflichtungen

Das Ehrenamt im Katastrophenschutz wird mit einer Verpflichtung bei einer im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisation begründet. Diese muss rechtsverbindlich und freiwillig sein und führt zu einem Dienstverhältnis zwischen dem Helfer und der Organisation. Damit entstehen Rechte und Pflichten des Helfers gegenüber der Organisation als auch der Organisation gegenüber dem Helfer.

Die Dauer der Verpflichtung ist grundsätzlich unbefristet.

Ausbildungszeiten werden durch die Organisationen selbst bestimmt, sowie Art und Umfang der Ausbildung. In den meisten Fällen ist es jedoch so, dass in den ersten zwei Jahren der Verpflichtung eine Art Grundausbildung vorangestellt wird, um den Helfer einsatzbereit zu machen. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der entsprechenden Organisation.

Interessiert? Über die Möglichkeiten und Bedingungen geben die zuständigen Stadt-/Kreisverwaltungen oder auch direkt die Hilfsorganisationen Auskunft.