Gefährdungsanalyse

Aktualisierung der Gefährdungsanalyse (GfA) Mecklenburg-Vorpommern

Nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern obliegt den Katastrophenschutzbehörden, Katastrophen vorzubeugen und abzuwehren. Das setzt voraus, die in Mecklenburg-Vorpommern möglichen Katastrophen und besonderen Gefährdungslagen zu ermitteln und zu bewerten. Obwohl solche Gefährdungslagen nicht häufig eintreten, können aber ihre Auswirkungen dem Bundesland beträchtlichen Schaden zufügen. Gerade deshalb ist eine hinreichende Katastrophenschutzplanung der Kern für einen nahtlosen Übergang vom normalen Alltag zu schnellen zweckmäßigen Entscheidungen der Katastrophenschutzbehörden bei der Koordinierung und Lenkung der notwendigen Abwehrhandlungen.

Aus diesem Grund wurde durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (jetzt Abteilung 3 des LPBK) und der TÜV Anlagentechnik GmbH unter Mitwirkung des Landkreises Ostvorpommern die Aktualisierung der Gefährdungsanalyse Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.