Zuständigkeiten
Gemeinden
Örtlicher Brandschutz und Technische Hilfeleistung
Brandschutz und Technische Hilfeleistungen sind im Wesentlichen Aufgaben der Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns. Dazu stellen sie in der Regel Freiwillige Feuerwehren auf. In der Mehrzahl der 780 Gemeinden gibt es "Freiwillige Feuerwehren mit Grundausstattung", die meist auf die Klassische Brandbekämpfung ausgerichtet sind. Darüber hinaus gehende Aufgaben werden von 33 Schwerpunkt- und 176 Stützpunktfeuerwehren wahrgenommen. In den kreisfreien Städten wurden Berufsfeuerwehren gebildet, außerdem gibt es noch drei Werkfeuerwehren. Für die Ausrüstung und den Unterhalt der Feuerwehren müssen die Gemeinden selbst oder in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen sorgen. Allerdings erhalten sie aus verschiedenen Quellen finanzielle Unterstützung.
Landkreise
Koordination, überörtliche Aufgaben der Feuerwehren
Bei der Koordination und bei überörtlichen Aufgaben der Feuerwehren werden die Gemeinden durch die Landkreise unterstützt. Sie betreiben zum Beispiel die Feuerwehrtechnischen Zentralen und Einsatzleitstellen. Auch die Verteilung der Fördermittel für investive Zwecke obliegt den Landkreisen. Die Aufgaben sind gesetzlich festgelegt im § 3 des Brandschutzgesetzes.
Aufgaben der Landkreise nach § 3 BrSchG
Ministerium für Inneres und Europa M-V
Oberste Rechtsaufsichtsbehörde
Die Aufgaben des Landes werden durch das Ministerium für Inneres und Europa M-V wahrgenommen. Es ist oberste Rechtsaufsichtsbehörde und arbeitet eng mit den Feuerwehren und den für sie zuständigen Kommunen zusammen. Das zuständige Referat beantwortet Grundsatzfragen und erarbeitet die gesetzlichen Grundlagen. Außerdem bildet das Land an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz (LSBK) in Malchow Führungskräfte und Spezialisten aus.
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
Mit einem Organisationserlass des Ministeriums für Inneres und Sport wurden dem LPBK Aufgaben des Brandschutzes in Mecklenburg-Vorpommern übertragen.
Durch das Dezernat Brandschutz werden Angelegenheiten des abwehrenden Brandschutzes bearbeitet, soweit sie nicht von grundsätzlicher Art sind (z.B. Umsetzung der Vereinbarungen für Schwerpunktaufgaben, Beurteilung von Feuerwehreinsatztechnik oder Bearbeitung von Umwelt- und Gefahrstoffangelegenheiten). Im Bereich der allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten im Brandschutz wurden u.a. die Aufgaben der Erfassung von Statistiken oder Einzelfragen zu Einsatz-, Laufbahn- und Ausbildungsangelegenheiten übertragen. Außerdem werden Ehrungen, Jubiläen und Auszeichnungen bearbeitet und der Brandschutzhaushalt geplant und durchgeführt.