Zuständigkeiten

Arsenal Schwerin

 

Gemeinden

Örtlicher Brandschutz und Technische Hilfeleistung

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Rathaus Sternberg

Gemeindevertretung

Gemeindevertretung

Brandschutz und Technische Hilfeleistungen sind im Wesentlichen Aufgaben der Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns. Dazu stellen sie in der Regel Freiwillige Feuerwehren auf. In der Mehrzahl der 780 Gemeinden gibt es "Freiwillige Feuerwehren mit Grundausstattung", die meist auf die Klassische Brandbekämpfung ausgerichtet sind. Darüber hinaus gehende Aufgaben werden von 33 Schwerpunkt- und 176 Stützpunktfeuerwehren wahrgenommen. In den kreisfreien Städten wurden Berufsfeuerwehren gebildet, außerdem gibt es noch drei Werkfeuerwehren. Für die Ausrüstung und den Unterhalt der Feuerwehren müssen die Gemeinden selbst oder in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen sorgen. Allerdings erhalten sie aus verschiedenen Quellen finanzielle Unterstützung.

Aufgaben der Gemeinden nach § 2 BrSchG

Landkreise

Koordination, überörtliche Aufgaben der Feuerwehren

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Kreisverwaltung

Landkreisverwaltung

Landkreisverwaltung

Bei der Koordination und bei überörtlichen Aufgaben der Feuerwehren werden die Gemein­den durch die Landkreise unterstützt. Sie betreiben zum Beispiel die Feuerwehrtechnischen Zentralen und Einsatzleitstellen. Auch die Verteilung der Fördermittel für investive Zwecke obliegt den Landkreisen. Die Aufgaben sind gesetzlich festgelegt im § 3 des Brandschutzge­setzes.

Aufgaben der Landkreise nach § 3 BrSchG

 

Ministerium für Inneres und Europa M-V

Oberste Rechtsaufsichtsbehörde

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Arsenal Schwerin

Arsenal am Pfaffenteich

Arsenal am Pfaffenteich

Die Aufgaben des Landes werden durch das Ministerium für Inneres und Europa M-V wahrgenom­men. Es ist oberste Rechtsaufsichtsbehörde und arbeitet eng mit den Feuerwehren und den für sie zuständigen Kommunen zusammen. Das zuständige Referat beantwortet Grundsatz­fragen und erarbeitet die gesetzlichen Grundlagen. Außerdem bildet das Land an der Lan­desschule für Brand- und Katastrophenschutz (LSBK) in Malchow Führungskräfte und Spe­zialisten aus.

 

Aufgaben des Landes nach § 4 BrSchG 

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

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Polizeizentrum Schwerin

Polizeizentrum in Schwerin

Polizeizentrum in Schwerin

Mit einem Organisationserlass des Ministeriums für Inneres und Sport wurden dem LPBK Aufgaben des Brandschutzes in Mecklenburg-Vorpommern übertragen.

Durch das Dezernat Brandschutz werden Angelegenheiten des abwehrenden Brandschutzes bearbeitet, soweit sie nicht von grundsätzlicher Art sind (z.B. Umsetzung der Vereinbarungen für Schwerpunktaufgaben, Beurteilung von Feuerwehreinsatztechnik oder Bearbeitung von Umwelt- und Gefahrstoffangelegenheiten). Im Bereich der allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten im Brandschutz wurden u.a.  die Aufgaben der Erfassung von Statistiken oder Einzelfragen zu Einsatz-, Laufbahn- und Ausbildungsangelegenheiten übertragen. Außerdem werden Ehrungen, Jubiläen und Auszeichnungen bearbeitet und der Brandschutzhaushalt geplant und durchgeführt.