Musterfeuerwehrhaus

Standardisiertes Musterfeuerwehrhaus M-V

 

Neubauten von Feuerwehrhäusern müssen nach DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ sowie der DIN 14092-1 erfolgen und von der Hanseatischen Feuerwehr- Unfallkasse Nord (HFUK Nord) im Vorfeld geprüft und genehmigt werden. Da an Feuerwehrhäuser spezielle technisch-organisatorische Anforderungen bestehen, sind diese bisher jeweils Einzelplanungen von Architekten unter intensiver Mitwirkung der Feuerwehr. Die Gemeinden müssen für die Planung eines Feuerwehrhauses viel eigenen Sachverstand wie z.B. die Erstellung eines normenkonformen Raumplans, die Definition der sicherheitstechnischen Vorgaben und die Beschreibung der internen Arbeitsabläufe der Feuerwehr an den Architekten liefern, da der Bau von Feuerwehrhäusern für die meisten Architekten seltene Projekte darstellen und damit diese Vorgaben weitgehend unbekannt sind.

 

In einer Arbeitsgruppe auf Landesebene wurde ein zwischen HFUK Nord, Innenministerium M-V, LPBK M-V, LFV M-V e.V. und den Brandschutzdienststellen der Landkreise abgestimmtes Raumprogramm erstellt und ein alle rechtliche Vorgaben erfüllendes Musterfeuerwehrhaus entworfen.

 

Bei der Planung wurde sich zunächst auf Feuerwehrhäuser kleiner Gemeinden oder Ortsfeuerwehren mit 2 Feuerwehrfahrzeugen und 20 Mitgliedern zzgl. einer Jugendfeuerwehr (gesamt 30 Personen) fokussiert. Eine bauliche Schwarz-Weiß-Trennung sowie die von der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN‑BRK) geforderte Umsetzung verschiedener Belange der Barrierefreiheit wurden berücksichtigt.

Informationen zum "Sonderprogramm Musterfeuerwehrhaus" und dessen Förderung finden Sie unter folgendem Link auf der Internetseite des Innenministeriums.

Musterfeuerwehrhaus - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)

 

Raumprogramm

Bezeichnung Format Größe
Musterraumprogramm für Feuerwehrhäuser in M-V.pdf PDF 0,43 MB