Standortausbildung
Die Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 2 regelt die Aus- und Fortbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren. Die aufeinander aufbauenden Ausbildungsziele gewährleisten eine funktionsgebundene Lehrgangsdurchdührung ohne unnötige Vorgriffe und Wiederholungen. Die Ausbildung gliedert sich in
- Truppausbildung
- Technische Ausbildung
- Führungsausbildung
Weitergehende Ausbildungs- und Laufbahnregelungen für Freiwillige Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern enthält die Feuerwehrenlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V. Die Ausbildung der Beamten der Laufbahngruppe 1 der Berufsfeuerwehren im Bundesland regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst M-V.