Aufgaben und Strukturen

Kampfmittelbeseitigung

Grundsätzlich umfasst die Kampfmittelbeseitigung alle Maßnahmen, die zur Abwehr der von Kampfmittel (z.B. Munition, sprengkräftige Kriegswaffen etc., siehe § 2 Kampfmittelverordnung M-V) ausgehenden Gefahren getroffen werden.

Im Einzelnen sind dies

  • Aufsuchen
  • Freilegen
  • Bergen
  • Entschärfen
  • Abtransportieren
  • Lagern
  • Vernichten

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Kampfmitteln und der Kampfmittelbeseitigung bilden:

Aufgaben des MBD M-V

Die beiden Hauptaufgaben des MBD M-V bestehen wie bei allen für die Gefahrenabwehr zuständigen Einrichtungen in der Vorsorge sowie in der Gefahrenbeseitigung.