Aufgaben und Strukturen
Kampfmittelbeseitigung
Grundsätzlich umfasst die Kampfmittelbeseitigung alle Maßnahmen, die zur Abwehr der von Kampfmittel (z.B. Munition, sprengkräftige Kriegswaffen etc., siehe § 2 Kampfmittelverordnung M-V) ausgehenden Gefahren getroffen werden.
Im Einzelnen sind dies
- Aufsuchen
- Freilegen
- Bergen
- Entschärfen
- Abtransportieren
- Lagern
- Vernichten
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Kampfmitteln und der Kampfmittelbeseitigung bilden:
- Grundgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Allgemeines Kriegsfolgengesetz
- Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V
- Kampfmittelverordnung M-V
- Kampfmittelbeseitigungskostenverordnung M-V
Aufgaben des MBD M-V
Die beiden Hauptaufgaben des MBD M-V bestehen wie bei allen für die Gefahrenabwehr zuständigen Einrichtungen in der Vorsorge sowie in der Gefahrenbeseitigung.