FAG-Änderung beschert Kommunen einmalig mehr Brandschutzmittel für Investitionen
Am 09.04.2020 ist das Gesetz zur Neufassung des Finanzausgleichgesetzes MV und zur Änderung weiterer Gesetze in Kraft getreten. Die gesetzlichen Regelungen zur Verwendung der Pauschalzuweisungen aus der Feuerschutzsteuer wurden aus dem FAG MV in das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz MV übernommen. Die wesentliche Änderung umfasst die Erhöhung des bisherigen Schwellenwertes von 4,6 Mio. EUR auf 5,8 Mio. EUR.
Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung erhalten die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte in diesem Jahr eine Sonderzuweisung des Landes insbesondere für Investitionen im Bereich des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. EUR.
Zusammen mit der regulären ersten und zweiten Auszahlung der Pauschalzuweisungen, welche nach Bestätigung der Vorjahresreste durch das Finanzministerium bereits im März erfolgt ist, stehen den Kommunen in diesem Jahr insgesamt rund 6,9 Mio. EUR aus der Feuerschutzsteuer für den Brandschutz und Technische Hilfeleistung sowie für Investitionen im Bereich der Jugendfeuerwehren zur Verfügung.