Stellenausschreibung Brandreferendarin/Brandreferendar (w/m/d)
Im Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) ist zum 1. April 2020 eine Stelle als
Brandreferendarin/Brandreferendar (w/m/d)
zu besetzen.
Die Einstellung erfolgt als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (A 13 BBesO) des feuerwehrtechnischen Dienstes.
In das Beamtenverhältnis auf Widerruf kann nur eingestellt werden, wer das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX Gleichgestellte können bis zur Vollendung des 38. Lebensjahres in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.
Während des zweijährigen Vorbereitungsdienstes werden neben Fachkenntnissen auch praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, die die Anwärterin bzw. den Anwärter zur selbständigen Erfüllung der Aufgaben in der Laufbahngruppe 2, oberhalb des zweiten Einstiegsamtes befähigen. Zugleich dient die Ausbildung einer Persönlichkeitsbildung, die die Fähigkeit zur Einstellung auf die sich ständig wandelnden Arbeits- und Umweltbedingungen fördert und auf ein verantwortliches Handeln in einem freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat vorbereitet.
Die Ausbildung und Prüfung richten sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen. Die Ausbildung und Prüfung erfolgen zentral über das Institut der Feuerwehr in Münster. Die praktische Ausbildung erfolgt bei drei verschiedenen Berufs- oder Freiwilligen Feuerwehren und einer Verwaltungsbehörde.
Ferner müssen die Bewerberinnen und Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:
- ein mit einem Staatsexamen, einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium in einer für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung
- Nachweis der Tauglichkeit für den Dienst in der Feuerwehr; dies erfordert insbesondere die nach arbeitsmedizinischen Grundsätzen festzustellende Eignung zum Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten und zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen unter Einsatzbedingungen
- Führerschein der Klasse B
- Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze oder ein anderes mindestens gleichwertiges Schwimmabzeichen
Der Nachweis über die o. g. geforderten Qualifikationen ist der Bewerbung in Kopie beizufügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde abgefordert wird.
Der Dienstposten ist grundsätzlich teilzeitfähig, wobei die Teilnahme an der theoretischen Ausbildung sicherzustellen ist.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist bestrebt, in Bereichen, in denen ein Geschlecht aufgrund struktureller Benachteiligungen unterrepräsentiert ist, den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechtes zu erhöhen. Entsprechend qualifizierte Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich auf die ausgeschriebene Stelle zu bewerben.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX Gleichgestellte werden bei sonst gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird daher empfohlen, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Interessentinnen und Interessenten richten ihre Bewerbung bis zum 10. Januar 2020 an das
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei,
Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern
Dezernat 120
19048 Schwerin
Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung auch per E-Mail entgegen:
E-Mail: dez120.lpbk@polmv.de
Bitte übersenden Sie keine Bewerbungen in Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen, Schnellheftern oder sonstigen fest miteinander verbundenen Seiten. Auch bei postalischen Bewerbungen wird, soweit vorhanden, um Angabe einer E-Mail-Adresse gebeten. Bewerbungen per E-Mail sollten die Anlagen, zusammengefasst in einer Datei (max. 6 MB), möglichst im PDF-Format enthalten.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu können der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.orgzab entnommen werden.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt wird. Andernfalls werden sie nach Abschluss des Verfahrens aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.