Notfallbegleitung und Notfallseelsorge

Notfallbegleitung und Notfallseelsorge

In Mecklenburg-Vorpommern existieren seit Ende der 1990er Jahre Strukturen und Systeme der Notfallbegleitung und Notfallseelsorge. Diese sind mit klar definierten Einsatzindikationen in den Bereich der Psychosozialen Akuthilfen für die Betreuung von Überlebenden, Angehörigen, Hinterbliebenen, Zeugen und/oder Vermissenden in der Akutsituation einzuordnen (vgl. BBK, 2011).

Eine Besonderheit in Mecklenburg-Vorpommern sind die drei unterschiedlichen Bezeichnungen der Teams: "Notfallbegleitung", "Notfallseelsorge" und "Krisenintervention". Die inhaltliche Arbeit der Teams unterscheidet sich nicht. Nachfolgend werden die beiden Bezeichnungen Notfallbegleitung und Notfallseelsorge verwendet.

 

Begleitung von Betroffenen in Notfall- und Krisensituationen

Die Notfallbegleitungs- und Notfallseelsorgeteams in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen ehrenamtlich und kostenfrei die Arbeit von Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr. Die Teams werden immer dann aktiv, wenn Menschen plötzlich mit dem Tod, mit Notfällen oder Krisensituationen konfrontiert sind.

Notfallbegleiter und Notfallseelsorger unterstützen Betroffene in den ersten Stunden nach diesen Ereignissen bzw. nach dem Notfall. Sie hören zu, helfen dabei, Angehörige zu kontaktieren und vermitteln weitere Ansprechpartner, wenn notwendig. Analog der „ersten medizinischen Hilfe“ leisten sie somit eine „erste Hilfe für die Seele“.

Die Notfallbegleitungs- und Notfallseelsorgeteams in Mecklenburg-Vorpommern werden dafür nach landeseigenen Richtlinien ausgebildet und können durch die Einsatzkräfte vor Ort bei folgenden Indikationen über die zuständigen Leitstellen angefordert werden:

 

Einsatzindikationen

  • Überbringung von Todesnachrichten (mit der Polizei),
  • Reanimationen und Todesfälle im häuslichen oder öffentlichen Bereich,
  • Verkehrsunfälle,
  • Schienenunfälle und Arbeitsunfälle,
  • Suizide und Suizidversuche,
  • Plötzlicher Kindstod,
  • Brände/Evakuierungen,
  • Gewalttaten sowie bei
  • Großschadenslagen und Katastrophen.

 

Alarmierung

Die Einsatzkräfte vor Ort fordern die Notfallbegleitungs- und Notfallseelsorgeteams M-V über die zuständigen Leitstellen an. Bei Großschadenslagen und Katastrophen werden die Teams von der Landeszentralstelle PSNV koordiniert und geleitet. Die Notfallbegleiter und Notfallseelsorger im Land sind bemüht, ganzjährig einen 24-stündigen Bereitschaftsdienst abzudecken.


Eine Übersicht über die Teams in M-V finden Sie hier.