Verhalten bei Munitionsfund
Auch wenn es in den vergangenen Jahren glücklicherweise weder aus dem zivilen Bereich noch bei der Kampfmittelbeseitigung zu Unfällen beim Umgang mit Kampfmitteln kam, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass bei den augenscheinlich völlig verrosteten und „unbrauchbar“ scheinenden Hinterlassenschaften des Militärs auch nach Jahrzehnten immer noch eine immense Gefahr in den Gegenständen steckt, die einzig und allein zu einem Zweck entwickelt und gefertigt wurden: um Menschen zu töten.
Alleine der Verdacht ist ausreichend für den Bürger die Experten des Munitionsbergungsdienstes anzufordern. Und weil bei einem Verdacht bereits gilt – Gegenstand nicht berühren – kann es schon mal vorkommen, das sich der vermeintliche Fund dann bei der näheren Untersuchung durch die Fachleute des MBD M-V als harmlos herausstellt – was nicht weiter tragisch ist - gemäß Kampfmittelverordnung entstehen dem Bürger grundsätzlich für die Meldung eines vermuteten Munitionsteiles keine Kosten.
Tragisch wäre es erst dann, wenn die Gefahr nicht ernst genommen wird und sich der vermeintliche harmlose Gegenstand bei unsachgemäßem Umgang doch als Kampfmittel entpuppt und es zu Sach- oder sogar Personenschäden kommt.
Wichtigste Maßnahme beim Fund eines kampfmittelverdächtigen Gegenstandes bleibt daher immer:
- Gegenstand nicht berühren
- Polizei oder örtliche Ordnungsbehörde informieren, diese benachrichtigen den MBD M-V