Kampfmittelbelastungsauskünfte

Kampfmittelbelastungsauskunft (KMBA) und Weiterführende Prüfung (WfP)

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Ablaufschema zu Aus­künf­ten

Ablaufschema zu Aus­künf­ten

Bei bodeneingreifenden Maßnahmen steht der Bauherr in der Pflicht, sich beim Munitionsbergungsdienst eine Auskunft über die Kampfmittelbelastung einzuholen (§5 Abs. 1 KampfmVO M-V). Die sog. Kampfmittelbelastungsauskunft (KMBA) kann entweder kostenlos online eingeholt oder kostenpflichtig über Formulare beantragt werden (siehe unten).

Liegen dem Munitionsbergungsdienst keine Hinweise auf Gefahren durch Munition für die angefragten Flurstücke vor, bekommen die Antragsteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und können mit ihrem Bauvorhaben beginnen.

Überschneiden ein oder mehrere der angefragten Flurstücke jedoch eine laut Kampfmittelkataster belastete Fläche, erhalten die Antragsteller eine Auskunft über den Kampfmittelverdacht. Anschließend wird empfohlen, eine Weiterführende Prüfung (WfP) zu beantragen. Dabei werden das anzunehmende Ausmaß der Belastung bewertet und entsprechende Maßnahmen zur Kampfmittelräumung vorgeschlagen. Die WfP kann im Einzelfall ergeben, dass sich der Kampfmittelverdacht nicht erhärtet und somit auch keine Räumung vor Ort notwendig ist.

Wurde die KMBA online eingeholt, so kann auch der Antrag auf WfP direkt im Anschluss an die Auskunft online gestellt werden. Ansonsten erfolgt der Antrag beim Munitionsbergungsdienst über Formulare (siehe unten). Eine WfP ist immer kostenpflichtig (siehe Kostenverordnung).

Online-Auskunft

Im MV-Serviceportal besteht die Möglichkeit, eine Kampfmittelbelastungsauskunft online zu beantragen. Diese Option ist kostenlos und Sie erhalten Ihr Ergebnis umgehend. Den direkten Link zur Online-Auskunft finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass dabei je Antrag bis zu 5 Flurstücke angefragt werden können.

Als Privatperson melden Sie sich im MV-Serviceportal mit Ihrer BundID an. Organisationen/Unternehmen melden sich mithilfe eines Unternehmenskontos an. Als Voraussetzung für das Konto gilt lediglich das Vorhandensein einer Steuernummer für Ihre Organisation. Wenn ein Unternehmenskonto eingerichtet ist, können darüber auch einzelnen Mitarbeitenden eigene ELSTER-Zertifikate für die Anmeldung im Portal zugewiesen werden. Behörden verwenden ebenfalls ein Unternehmenskonto, Informationen dazu finden Sie hier.

Im Ergebnis der KMBA erhalten Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, sofern keine Hinweise auf Gefahren durch Kampfmittel vorliegen. Sollten ein oder mehrere der angefragten Flurstücke jedoch eine laut Kampfmittelkataster belastete Fläche überschneiden, erhalten Sie die entsprechende Auskunft und haben die Möglichkeit im Anschluss eine Weiterführende Prüfung zu beantragen.

Die Bearbeitungszeit der WfP beträgt derzeit ca. 6 Monate. Je nach Ergebnis der WfP muss für die Kampfmittelräumung vor Ort weitere Zeit eingeplant werden. Stellen Sie daher Ihren Antrag möglichst frühzeitig!

KMBA und WfP per Formular

Es besteht weiterhin die Option, Anträge auf KMBA und WfP per Formular an die Mailadresse Gefahrenerkundung@lpbk‑mv.de zu stellen. Dies gilt insbesondere für Anträge über eine große Anzahl an Flurstücken, da bei einer Online-KMBA maximal 5 Flurstücke pro Antrag angefragt werden können. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall auch die KMBA kostenpflichtig ist und zudem eine Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen hat.

Die grundlegende Auskunft, ob ein Grundstück oder eine Baumaßnahme innerhalb einer belasteten Fläche liegt, erfolgt mit der Beauftragung einer Kampfmittelbelastungsauskunft. Liegen dem Munitionsbergungsdienst keine Hinweise auf Gefahren durch Kampfmittel für die Antragsfläche vor, bekommt der Antragsteller eine Bescheinigung auf Unbedenklichkeit und kann mit seinem Bauvorhaben beginnen.

Wird bei der Prüfung der Lage des Bauvorhabens festgestellt, dass das Vorhaben innerhalb einer Kampfmittelbelastungsfläche liegt, so wird dieses dem Antragsteller mitgeteilt, eine weiterführende Prüfung wird empfohlen. Die Bearbeitung erfolgt dabei strikt nach Posteingangsreihenfolge. Auf der Grundlage der Verordnung über die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung (KaBeKostVO M-V) wird eine Gebührenpauschale erhoben (siehe Merkblatt).

Kampfmittelbelastungsauskunft für Eigentümer

Antragsteller, die Eigentümer der Antragsfläche sind, finden hier das passende Formular. Für eine reibungslose Bearbeitung müssen entsprechende Eigentumsnachweise beigefügt werden. Die Nachvollziehbarkeit spielt dabei eine wesentliche Rolle. So sind z.B. Kaufverträge beizufügen, sollte der Eintrag ins Grundbuch noch nicht erfolgt sein.

Bezeichnung Format Größe
Antragsformular KMBA - Eigentümer.pdf PDF 0,12 MB

Kampfmittelbelastungsauskunft für Antragsteller mit berechtigtem Interesse

Antragsteller, die nicht Eigentümer der Auskunftsfläche sind und ein berechtigtes Interesse darlegen können, finden hier das passende Formular. Für eine reibungslose Bearbeitung sind entsprechende Nachweise, wie z.B. Ingenieurverträge, Vollmachten o.ä. beizufügen. Die Nachvollziehbarkeit spielt dabei eine wesentliche Rolle. Zudem sind Angaben zum Empfänger des Gebührenbescheides unerlässlich, Kostenübernahmeerklärungen sind beizufügen.

Die weiterführende Prüfung umfasst weitergehende Recherchen (historische Erkundungen, Aktenrecherchen), eine Detailauswertung von Kriegsluftbildern, die Erarbeitung einer Kampfmittelräumstrategie und ggf. eine technische Erkundung vor Ort. Diese Detailprüfung kann im Einzelfall ergeben, dass sich ein Kampfmittelverdacht nicht erhärtet und somit auch kein weiteres Handeln erforderlich ist. Erhärtet und konkretisiert sich der Verdacht auf Kampfmittel sind die gewonnenen Ergebnisse die Basis für vorsorgliche Sondierungen und Kampfmittelräumarbeiten zur Herstellung einer Kampfmittelfreiheit für das Bauvorhaben / auf dem Grundstück.

Die Bearbeitung erfolgt strikt nach Posteingangsreihenfolge. Auf der Grundlage der Verordnung über die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung (KaBeKostVO M-V) werden für eine weiterführende Prüfung Gebühren und Auslagen nach Aufwand berechnet (siehe Merkblatt).

weiterführende Prüfung

Antragsteller, deren Antragsfläche bzw. Bauvorhaben bekanntermaßen in einem munitionsbelasteten Gebiet liegt, finden hier das Antragsformular zur weiterführenden Prüfung. Liegt dem Antragsteller eine Kampfmittelbelastungsauskunft des MBD vor, ist das entsprechende Aktenzeichen anzugeben. Erfolgt der Antrag zur weiterführenden Prüfung losgelöst von einer Kampfmittelbelastungsauskunft des MBD, sind weitere Nachweise gemäß Merkblatt einzureichen.

Bezeichnung Format Größe
Antragsformular - weiterführende Prüfung.pdf PDF 0,15 MB

Gemäß Merkblatt sind unter Umständen unterzeichnete Vollmachten des Grundstückseigentümers bzw. Auftraggebers und / oder die unterschriebene Vollmacht zur Gebührenübernahme erforderlich. Entsprechende Vorlagen sind hier zu finden.

Anlage 1 - Vollmacht des Grundstückseigentümers

Antragsteller, die im Auftrag Dritter anfragen, finden hier die passende Vollmachtvorlage.

Bezeichnung Format Größe
Anlage 1.pdf PDF 0,01 MB

Anlage 2 - Vollmacht zur Gebührenübernahme

Übernimmt ein Dritter anstelle des Antragstellers die Kosten, kann mit dieser Vollmachtvorlage die Kostenübernahme bestätigt werden.

Bezeichnung Format Größe
Anlage 2.pdf PDF 0,02 MB

Merkblatt

Eine Zusammenfassung sowie erweiterte Informationen zu den Anträgen sind hier zu finden.

Bezeichnung Format Größe
Merkblatt KMBA.pdf PDF 0,14 MB