Kampf­mittel­be­lastungs­aus­künfte

Ab dem 08.01.2024 besteht im MV-Serviceportal die Möglichkeit, eine Kampfmittelbelastungsauskunft online zu beantragen. Diese Option ist kostenlos und Sie erhalten Ihr Ergebnis umgehend. Den direkten Link zur Online-Auskunft finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass auf diesem Weg jedes Flurstück einzeln angefragt werden muss. Die bisherige, kostenpflichtige Auskunft über die unten aufgeführten Dokumente steht weiterhin zur Verfügung (Bearbeitungszeit ca. 1 Woche).

Die Bearbeitungszeit von Aufträgen zur weiterführenden Prüfung (WfP) nimmt derzeit einen Zeitraum von ca. 6 Monaten in Anspruch. Je nach Ergebnis der WfP (Phase A und C1, in Anlehnung an die BFR KMR) muss für die Kampfmittelräumung vor Ort (Phase C2) weitere Zeit eingeplant werden. Stellen Sie daher Ihren Antrag möglichst frühzeitig!

Allgemeines

Die Verhütung von Schäden durch Kampfmittel ist Aufgabe der Gefahrenabwehr. Sachlich zuständig sind zunächst die örtlichen Ordnungsbehörden. Die Gefahrenabwehr umfasst auch die Vorsorge, d.h. die Entscheidung, ob zur Vermeidung von Unfällen mit Kampfmitteln z.B. vor Tiefbauarbeiten, eine Kampfmittelräumung erfolgen soll. Sie war aus diesem Grund schon immer Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörde. Da es zu DDR-Zeiten keine frei verfügbare Dokumentation von mit Kampfmitteln belasteten Flächen gab, war der MBD die einzige Stelle, die hierzu zuverlässig eine Auskunft geben konnte. So wurden bereits zu DDR-Zeiten sog. „Schachtscheine“ oder „Aufgrabegenehmigungen“ beim MBD beantragt und genehmigt.

Seit Einführung des Kampfmittelkatasters im Jahre 2000 steht eine sehr umfangreiche Zusammenfassung und Dokumentation von Munitionsbelastungsflächen in Mecklenburg – Vorpommern zur Verfügung. Sie wird den zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden, in digitaler Form, zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind die Kampfmittelbelastungsflächen auch im Geoportal des Landes eingestellt. Sie sind für Berechtigte im Geodatenviewer GAIA-MV einsehbar.

Das LPBK M-V als Sonderordnungsbehörde übernimmt zentral die Pflege und Aktualisierung des Kampfmittelkatasters. Zu diesen Aufgaben gehören neben einer Neuerfassung bzw. Aktualisierung von Munitionsbelastungsflächen auch die Erfassung von geräumten Flächen und die Eintragung von Einsätzen der unmittelbaren Gefahrenabwehr (Soforteinsätze). Historische Luftbilder (Kriegsluftbilder) werden fortlaufend beschafft und georeferenziert. Durch den MBD M-V erfolgen die erforderlichen Auswertungen dieser Luftbilder. Bei Bedarf werden durch eigene Kräfte des Außendienstes technische Erkundungen vor Ort durchgeführt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird eine Gefährdungsabschätzung erstellt. Die Ergebnisse fließen in das Kampfmittelkataster ein. Sie werden den zuständigen Ordnungsbehörden für ihre Aufgabenwahrnehmung ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Aus den o.a. Gründen sollte eine Kampfmittelbelastungsauskunft erneut beantragt werden, wenn nach Einholung einer Auskunft nicht innerhalb von drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder wenn die Bauausführungen länger als ein Jahr unterbrochen wurden.

Erfolgen Arbeiten in Tiefenlagen von bereits bestehenden Medienträgern oder innerhalb vorhandener Trassen (z.B. Straßen, Wege, Plätze), die nach 1945 entstanden sind oder nach 1945 grundhaft ausgebaut und saniert wurden, geht der Munitionsbergungsdienst davon aus, dass bei den hier durchzuführenden Tätigkeiten nicht auf Kampfmittel getroffen wird. Es besteht in diesen Fällen aus Sicht des Munitionsbergungsdienstes kein Auskunfts- und Handlungsbedarf.

Die grundlegende Auskunft, ob ein Grundstück oder eine Baumaßnahme innerhalb einer belasteten Fläche liegt, erfolgt mit der Beauftragung einer Kampfmittelbelastungsauskunft. Liegen dem Munitionsbergungsdienst keine Hinweise auf Gefahren durch Kampfmittel für die Antragsfläche vor, bekommt der Antragsteller eine Bescheinigung auf Unbedenklichkeit und kann mit seinem Bauvorhaben beginnen.

Wird bei der Prüfung der Lage des Bauvorhabens festgestellt, dass das Vorhaben innerhalb einer Kampfmittelbelastungsfläche liegt, so wird dieses dem Antragsteller mitgeteilt, eine weiterführende Prüfung wird empfohlen. Die Bearbeitung erfolgt dabei strikt nach Posteingangsreihenfolge. Auf der Grundlage der Verordnung über die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung (KaBeKostVO M-V) wird eine Gebührenpauschale erhoben (siehe Merkblatt).

Kampfmittelbelastungsauskunft für Eigentümer

Antragsteller, die Eigentümer der Antragsfläche sind, finden hier das passende Formular. Für eine reibungslose Bearbeitung müssen entsprechende Eigentumsnachweise beigefügt werden. Die Nachvollziehbarkeit spielt dabei eine wesentliche Rolle. So sind z.B. in manchen Fällen Kaufverträge beizufügen, sollte der Eintrag ins Grundbuch noch nicht erfolgt sein.

Bezeichnung Format Größe
Antragsformular KMBA - Eigentümer.pdf PDF 0,12 MB

Kampfmittelbelastungsauskunft für Antragsteller mit berechtigtem Interesse

Antragsteller, die nicht Eigentümer der Auskunftsfläche sind und ein berechtigtes Interesse darlegen können, finden hier das passende Formular. Für eine reibungslose Bearbeitung sind entsprechende Nachweise, wie z.B. Ingenieurverträge, Vollmachten u. ä. beizufügen. Die Nachvollziehbarkeit spielt dabei eine wesentliche Rolle. Zudem sind Angaben zum Empfänger des Gebührenbescheides unerlässlich, Kostenübernahmeerklärungen sind beizufügen.

Die weiterführende Prüfung umfasst weitergehende Recherchen (historische Erkundungen, Aktenrecherchen), eine Detailauswertung von Kriegsluftbildern, die Erarbeitung einer Kampfmittelräumstrategie und ggf. eine technische Erkundung vor Ort. Diese Detailprüfung kann im Einzelfall ergeben, dass sich ein Kampfmittelverdacht nicht erhärtet und somit auch kein weiteres Handeln erforderlich ist. Erhärtet und konkretisiert sich der Verdacht auf Kampfmittel sind die gewonnenen Ergebnisse die Basis für vorsorgliche Sondierungen und Kampfmittelräumarbeiten zur Herstellung einer Kampfmittelfreiheit für das Bauvorhaben / auf dem Grundstück.

Die Bearbeitung erfolgt strikt nach Posteingangsreihenfolge. Auf der Grundlage der Verordnung über die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung (KaBeKostVO M-V) werden für eine weiterführende Prüfung Gebühren und Auslagen nach Aufwand berechnet (siehe Merkblatt).

weiterführende Prüfung

Antragsteller, deren Antragsfläche bzw. Bauvorhaben bekanntermaßen in einem munitionsbelasteten Gebiet liegt, finden hier das Antragsformular zur weiterführenden Prüfung. Liegt dem Antragsteller eine Kampfmittelbelastungsauskunft des MBD vor, ist das entsprechende Aktenzeichen anzugeben. Erfolgt der Antrag zur weiterführenden Prüfung losgelöst von einer Kampfmittelbelastungsauskunft des MBD, sind weitere Nachweise gemäß Merkblatt einzureichen.

Bezeichnung Format Größe
Antragsformular - weiterführende Prüfung.pdf PDF 0,15 MB

Gemäß Merkblatt sind unter Umständen unterzeichnete Vollmachten des Grundstückseigentümers bzw. Auftraggebers und / oder die unterschriebene Vollmacht zur Gebührenübernahme erforderlich. Entsprechende Vorlagen sind hier zu finden.

Anlage 1 - Vollmacht des Grundstückseigentümers

Antragsteller, die im Auftrag Dritter anfragen, finden hier die passende Vollmachtvorlage.

Bezeichnung Format Größe
Anlage 1.pdf PDF 0,01 MB

Anlage 2 - Vollmacht zur Gebührenübernahme

Übernimmt ein Dritter anstelle des Antragstellers die Kosten, kann mit dieser Vollmachtvorlage die Kostenübernahme bestätigt werden.

Bezeichnung Format Größe
Anlage 2.pdf PDF 0,02 MB

Merkblatt

Eine Zusammenfassung sowie erweiterte Informationen zu den Anträgen sind hier zu finden.

Bezeichnung Format Größe
Merkblatt KMBA.pdf PDF 0,14 MB