Ehrenzeichen

Am 27. Juli 1993 hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern das Gesetz über das Brandschutz-Ehrenzeichen (Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetz – BrSchEzG zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2013) beschlossen. Zur Ausführung dieses Gesetzes hat der Innenminister am 12. November 2010 eine neue Verwaltungsvorschrift "Anforderungen an die Verleihung des Brandschutz-Ehrenzeichens" erlassen.

Mit dem Gesetz wurden Voraussetzungen geschaffen, um Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufsfeuerwehren und der anerkannten Werkfeuerwehren (Feuerwehrangehörige), die langjährig aktiv in einer Feuerwehr pflichtgetreu ihren Dienst getan haben, sowie Feuerwehrangehörige und andere Personen für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz oder für besondere Verdienste um das Brandschutzwesen auszuzeichnen.

Seit Inkrafttreten des Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetzes werden jährlich ca. 2.000 Brandschutz-Ehrenzeichen verliehen.

Die Beantragung der Brandschutz-Ehrenzeichen erfolgt ausschließlich über FOX112.