Sirenenförderprogramm des Bundes 2021/22

Nr.6 - LPBK - 300  | 29.09.2021  | KS  | BKSMB - Katastrophenschutz

Sirenenförderprogramm

Der Ausbau des vorhandenen Sirenennetzes ist ein wichtiger Bestandteil im Warnmix zur effektiven Warnung der Bevölkerung. Das Land unterstützt daher bereits seit einigen Jahren die Errichtung von Sirenen durch die unteren Katastrophenschutzbehörden.
Für den Ausbau des Sirenennetzes in Mecklenburg-Vorpommern stellt nun auch der Bund bis 2022 rund 1,7 Mio. Euro zur Verfügung.
Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung wurde durch Innenminister Torsten Renz am 26. August 2021 unterzeichnet. Mit den zur Verfügung gestellten Fördermitteln können entsprechend der vom Bund vorgegebenen technischen Spezifikationen sowohl neue Sirenen errichtet als auch vorhandene Sirenen durch eine neue Sirenenansteuerung modernisiert werden.
Adressaten dieser Förderung sollen neben den auf Kreisebene angesiedelten Katstrophenschutzbehörden auch kreisangehörige Gemeinden sein, soweit diese ihre Sirenen auch dem Katastrophenschutz zur Verfügung stellen.

Auch wenn Förderanträge erst auf Grundlage einer noch vom Land zur erlassenden Richtlinie gestellt werden können, sollten interessierte Kommunen bereits jetzt entsprechende Vorbereitungshandlungen einleiten, also ggf. die zuständigen Gremien befassen und verwaltungsseitig das Vergabeverfahren vorbereiten, um möglichst schnell einen Antrag stellen zu können, sobald die Richtlinie in Kraft gesetzt wird.
Aufgrund einer Klausel in der Vereinbarung mit dem Bund ist es bei diesem Programm auch nicht förderschädlich, wenn die entsprechende Maßnahme seit dem 01.01.2021 beauftragt wurde, also schon bevor ein Zuwendungsantrag gestellt wurde.

Die Förderung des Bundes ist als Festbetragsförderung ausgestaltet. Die Zuwendungshöhe (für Dachsirenen max. 10.850 EUR, für Mastsirenen max. 17.350 EUR, für die Anbindung von förderfähigen Sirenen im Digitalfunk max. 1.000 EUR) ist dabei darauf ausgerichtet, einen hohen Anteil der Kosten der Errichtung abzudecken, wobei die letztlich im Vergabeverfahren erzielbaren Preise nicht vorhersehbar sind.